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ROHS

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Mit der EU-Richtlinie 2011/65/EU („RoHS-Richtlinie“) sind Grenzwerte für Rückstandschemikalien Elektrogeräten festgelegt. Bis auf spezielle und zeitlich befristete Ausnahmen dürfen Elektronikprodukte nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Schwermetalle Cadmium, Blei Quecksilber oder Chrom VI, bromierte Flammschutzmittel oder Phthalat-Weichmacher in höherer Konzentration enthalten. Die Grenzwerte gelten dabei für jedes homogene Material, aus dem ein Produkt besteht. Die RoHS-Konformität ist zudem Voraussetzung zur CE-Kennzeichnung eines elektrischen Produkts. Die OMPG bietet Ihnen für Ihre Elektroprodukte maßgeschneiderte Prüfkonzepte und RoHS-Analysen mit akkreditierten Prüfmethoden.

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Hier finden Sie eine Liste aller Prüfnormen für die wir Leistungen in diesem Bereich anbieten. Alle aktuell akkreditierten Normen finden Sie auf der Seite Akkreditierung in unserem Leistungsverzeichnis.

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Liste der Prüfnormen für ROHS
DIN EN 62321-3-1:2014-10

Verfahren zur Bestimmung von bestimmten Substanzen in Produkten der Elektrotechnik – Teil 3–1: Screening – Blei, Quecksilber, Cadmium, Gesamtchrom und Gesamtbrom durch Röntgenfluoreszenz-Spektrometrie

DIN EN 62321-4:2018-05

Verfahren zur Bestimmung von bestimmten Substanzen in Produkten der Elektrotechnik – Teil 4: Quecksilber in Polymeren, Metallen und Elektronik mit CV-AAS, CV-AFS, ICP-OES und ICP-MS

DIN EN 62321-5:2014-10

Verfahren zur Bestimmung von bestimmten Substanzen in Produkten der Elektrotechnik – Teil 5: Cadmium, Blei und Chrom in Polymeren und Elektronik und Cadmium und Blei in Metallen mit AAS, AFS, ICP-OES und ICP-MS

DIN EN 62321-6:2016-05

Verfahren zur Bestimmung von bestimmten Substanzen in Produkten der Elektrotechnik – Teil 6: Polybromierte Biphenyl- und Diphenylether in Polymeren durch Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS)