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Spielzeug sicher machen - von Anfang an

"Weichmacher und PAK-Befunde in Spielzeug und Körperkontaktmaterialien", "Gefährliche Chemikalien in Kosmetika, "EU-Staaten fordern Fortschritt bei Chemikalienverordnung" - wer im Internet nach der sogenannten REACH-Verordnung sucht, wird mit Negativ-Schlagzeilen geflutet.

Ein kleines Mädchen spielt mit Spielzeug auf dem Teppich. (Foto: Krakenimages.com / Adobe Stock)

Die fünf Großbuchstaben stehen für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (zu Deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) und bilden den Kurztitel der Europäischen Chemikalienverordnung. Diese REACH-Verordnung ist seit 2007 in Kraft und gilt laut Umweltbundesamt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt. Es soll sicherstellen, dass nur Stoffe zum Einsatz kommen, welche die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen. Dazu werden Hersteller und Importeure verpflichtet, ihre Chemikalien vor dem Inverkehrbringen registrieren zu lassen und somit Verantwortung für die in ihren Produkten eingesetzten Chemikalien zu übernehmen.

Für alle Erzeugnisse gelten spezifische Stoffverbote (REACH, Anhang XVII) sowie strenge Informationspflichten für sogenannte SVHC-Stoffe (Artikel 33 / Artikel 59) - Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (substance of very high concern), die beim Menschen unumkehrbare Gesundheitsschäden hervorrufen oder Ökosysteme nachhaltig schädigen können. "Die SVHC-Liste enthält inzwischen 242 Einträge für Chemikalien", sagt Dr. Anke Krämer, Laborleiterin Chemische Analytik bei der OMPG. Zuletzt aufgenommen worden sei darin Triphenylphosphat - eine Substanz, die oftmals als Flammschutzmittel in elektrischen Bauteilen oder als Weichmacher in der Automobil-Industrie und bei der Herstellung von Gummiprodukten eingesetzt werde.

“Besonders im Bereich Spielzeug ergeben sich hier besondere Anforderungen an die Sicherheit der Materialien, wenn diese aus nachhaltigen oder recycelten Materialien hergestellt werden sollen”, betont Krämer. Zugleich stünden mit der für das kommende Jahr erwarteten neuen Spielzeug-Verordnung der EU zahlreiche Neuerungen an. “Lassen Sie uns schon heute über die anstehenden Neuerungen sprechen”, bietet Krämer allen aktuellen und zukünftigen Kunden des Rudolstädter Prüflabors ausdrücklich an. “Mit unserer breiten Expertise können wir Sie beraten und die Konformität Ihrer Produkte und Materialien bestätigen.”

Die OMPG agiert auf diesem Gebiet mit akkreditierten Prüfverfahren, steht aber auch für die Entwicklung individueller Prüfkonzepte und Screening-Verfahren zur Verfügung. “Gern unterstützt unser Team der Chemischen Analytik auch bei der Suche nach alternativen und nachhaltigen Rohstoffen, welche die hohen Qualitätsstandards in Bezug auf Schadstofffreiheit Rechtskonformität erfüllen”, so Dr. Krämer weiter.

Wer nun am liebsten den direkten Draht suchen möchte, der kann sich gern per Mail an analytik@ompg.de an Dr. Anke Krämer oder ihre Stellvertreterin Fatima Körfer wenden. Beide Expertinnen der OMPG aus Rudolstadt treffen Sie auch auf der nächsten Spielwarenmesse in Nürnberg (28. Januar bis 1. Februar 2025) in Halle 7 am Stand B-59 persönlich an. Oder natürlich zum Open-House-Termin am 19. März 2025 vor Ort an ihrer Wirkungsstätte im thüringischen Rudolstadt.